Die Aktivrente ist da – und sie bringt bares Geld
Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten 2025 das Rentenpaket verabschiedet. Das Herzstück: die Aktivrente. Seit dem 1. Januar 2026 können Rentner, die weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen – das sind 24.000 Euro im Jahr, die direkt auf dem Konto landen, ohne dass das Finanzamt zugreift.
Für viele Ruheständler ist das eine echte Revolution. Denn bisher wurde jeder zusätzlich verdiente Euro voll versteuert. Die Aktivrente ändert das grundlegend.
So funktioniert die Aktivrente
Das Prinzip ist einfach: Wer das Regelaltersrentenalter erreicht hat und trotzdem weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Das Beste daran: Die Steuerbefreiung wird direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt – du musst nicht bis zur Steuererklärung warten.
Die wichtigsten Eckdaten
| Merkmal | Details |
|---|
| Steuerfreier Hinzuverdienst | Bis zu 2.000 € monatlich |
| Jährlicher Freibetrag | 24.000 € |
| Start | 1. Januar 2026 |
| Voraussetzung | Regelaltersgrenze erreicht |
| Beschäftigungsart | Sozialversicherungspflichtig |
Was bedeutet "Regelaltersgrenze"?
Die Regelaltersgrenze hängt von deinem Geburtsjahr ab:
- Jahrgang 1958: 66 Jahre
- Jahrgang 1959: 66 Jahre + 2 Monate
- Jahrgang 1960: 66 Jahre + 4 Monate
- Jahrgang 1964 und später: 67 Jahre
Erst wenn du diese Grenze erreicht hast, greift die Aktivrente. Frührentner profitieren also nicht.
Rechenbeispiel: So viel mehr bleibt dir
Nehmen wir an, du bist 67 Jahre alt, beziehst deine reguläre Rente und arbeitest nebenbei als Berater für 1.800 Euro im Monat.
Ohne Aktivrente (alte Regelung)
| Position | Betrag |
|---|
| Brutto-Hinzuverdienst | 1.800 € |
| Abzüglich Lohnsteuer (ca. 15%) | - 270 € |
| Abzüglich Sozialabgaben (ca. 10%) | - 180 € |
| Netto | ca. 1.350 € |
Mit Aktivrente (ab 2026)
| Position | Betrag |
|---|
| Brutto-Hinzuverdienst | 1.800 € |
| Lohnsteuer | 0 € (unter Freibetrag) |
| Abzüglich Sozialabgaben (ca. 10%) | - 180 € |
| Netto | ca. 1.620 € |
Vorteil: 270 Euro mehr im Monat – das sind über 3.200 Euro im Jahr, die du zusätzlich behältst!
Wer profitiert von der Aktivrente?
Die Aktivrente ist nicht für jeden gedacht. Sie richtet sich an eine spezifische Zielgruppe:
Diese Rentner können profitieren
- Altersrentner ab Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- Rentner, die Teilzeit oder stundenweise weiterarbeiten
- Fachkräfte, die ihr Wissen als Berater oder Aushilfe weitergeben
Diese Gruppen sind ausgeschlossen
- Selbstständige und Freiberufler – sie zahlen keine Lohnsteuer, daher greift die Regelung nicht
- Beamte im Ruhestand (Pensionäre)
- Minijobber – die sind ohnehin schon steuerfrei
- Frührentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze
- Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft
Die Haken an der Aktivrente
Trotz der Vorteile gibt es Kritik an der neuen Regelung:
1. Sozialabgaben bleiben bestehen
Die Steuerfreiheit bedeutet nicht, dass du von allen Abgaben befreit bist. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden weiterhin fällig – auch auf den steuerfreien Teil.
2. Kein Progressionsvorbehalt – aber ein Limit
Die gute Nachricht: Der steuerfreie Betrag erhöht nicht deinen Steuersatz auf andere Einkünfte. Die weniger gute: Sobald du über 2.000 Euro monatlich verdienst, wird der übersteigende Betrag normal versteuert.
3. Gerechtigkeitsfragen
Juristen und Steuerexperten kritisieren, dass nur Angestellte profitieren. Selbstständige Rentner, die ihr Handwerk oder ihre Praxis weiterführen, gehen leer aus. Das könnte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen – eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist nicht ausgeschlossen.
4. Nicht jeder kann weiterarbeiten
Wer jahrzehntelang körperlich schwer gearbeitet hat, kann oft nicht einfach "weitermachen". Die Aktivrente nützt vor allem denjenigen, die ohnehin in Berufen tätig sind, die man auch im Alter ausüben kann.
Wie du die Aktivrente nutzen kannst
Wenn du von der Aktivrente profitieren möchtest, beachte folgende Schritte:
- Prüfe dein Alter: Hast du die Regelaltersgrenze erreicht?
- Art der Beschäftigung: Nur sozialversicherungspflichtige Jobs zählen – kein Minijob, keine Selbstständigkeit
- Arbeitgeber informieren: Dein Arbeitgeber muss die Steuerbefreiung im Lohnabrechnungssystem berücksichtigen
- Verdienst im Blick behalten: Bleib unter 2.000 Euro monatlich für maximale Steuerersparnis
Lohnt sich Weiterarbeiten im Ruhestand?
Die Entscheidung, ob du im Ruhestand weiterarbeitest, hängt von vielen Faktoren ab:
Finanzielle Vorteile
- Bis zu 24.000 Euro steuerfrei pro Jahr
- Höhere Rentenansprüche durch zusätzliche Beitragsjahre
- Zusätzliches Einkommen für Wünsche und Rücklagen
Persönliche Überlegungen
- Weiterhin geistig aktiv und sozial eingebunden
- Flexibilität bei Arbeitszeit und -umfang
- Balance zwischen Freizeit und sinnvoller Beschäftigung
Wann es sich weniger lohnt
- Wenn du bereits hohe Rentenbezüge hast und der Grenzsteuersatz ohnehin niedrig wäre
- Wenn gesundheitliche Einschränkungen die Arbeit erschweren
- Wenn du die Freiheit des Ruhestands voll genießen möchtest
Was bedeutet das für die Staatsfinanzen?
Die Aktivrente kostet den Staat Geld. Schätzungen gehen von Steuermindereinnahmen von rund 890 Millionen Euro jährlich aus – verteilt auf Bund, Länder und Kommunen.
Die Befürworter argumentieren, dass diese Kosten durch den Fachkräfteeffekt ausgeglichen werden: Erfahrene Arbeitnehmer bleiben länger im Job und helfen, den Arbeitskräftemangel zu lindern.
Kritiker bezweifeln, dass die Aktivrente wirklich viele Rentner zur Weiterarbeit motiviert – und sehen vor allem Mitnahmeeffekte bei denen, die ohnehin weitergearbeitet hätten.
Fazit
Die Aktivrente ist ein attraktives Angebot für arbeitswillige Rentner. Bis zu 24.000 Euro steuerfrei pro Jahr – das ist ein echtes Plus für alle, die auch im Ruhestand noch aktiv bleiben wollen. Allerdings profitieren nicht alle gleichermaßen: Selbstständige, Frührentner und Minijobber bleiben außen vor.
Die wichtigsten Punkte:
- Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei ab Regelaltersgrenze
- Nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Sozialabgaben werden weiterhin fällig
- Selbstständige und Frührentner sind ausgeschlossen
- Gilt seit 1. Januar 2026
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