Warum du dich jetzt mit der Steuer auf Kapitalerträge beschäftigen solltest
Die Steuererklärung für 2025 steht an -- Frist ist der 31. Juli 2026. Gleichzeitig läuft das Anlagejahr 2026 bereits auf Hochtouren: Der Basiszins für die Vorabpauschale ist auf 3,20 Prozent gestiegen, der Sparerpauschbetrag bleibt bei 1.000 Euro, und seit Januar 2026 greifen neue Regeln bei der Verlustverrechnung. Wer jetzt nicht handelt, verschenkt bares Geld.
Ob du einen ETF-Sparplan besparst, Einzelaktien hältst oder Tagesgeld-Zinsen kassierst: Die Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent (inkl. Soli) frisst mehr als ein Viertel deiner Erträge. Doch mit den richtigen Strategien kannst du diese Last deutlich reduzieren -- vollkommen legal.
In diesem Artikel zeigen wir dir sieben konkrete Stellschrauben, mit denen du deine Steuerlast auf Kapitalerträge optimierst. Berechne direkt mit unserem Kapitalertragsteuer-Rechner, wie viel Steuer auf deine Erträge anfällt.
So funktioniert die Abgeltungssteuer 2026
Bevor wir zu den Spartipps kommen, kurz die Grundlagen: Seit 2009 werden Kapitalerträge in Deutschland pauschal mit der Abgeltungssteuer besteuert. Der Steuersatz setzt sich so zusammen:
| Bestandteil | Satz |
|---|
| Abgeltungssteuer | 25,00 % |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % darauf) | 1,375 % |
| Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer | 26,375 % |
| Kirchensteuer 8 % (Bayern, BaWü) | + 2,00 % |
| Kirchensteuer 9 % (übrige Bundesländer) | + 2,25 % |
Kapitalerträge umfassen dabei alles, was dein Geld erwirtschaftet: Zinsen auf dem Tagesgeld, Dividenden aus Aktien und ETFs, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren und sogar die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds.
Die Steuer wird in der Regel automatisch von deiner Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Klingt unkompliziert -- ist es auch. Aber genau diese Automatik führt dazu, dass viele Anleger mehr Steuern zahlen als nötig. Denn die automatische Abführung berücksichtigt nicht alle Optimierungsmöglichkeiten.
Strategie 1: Sparerpauschbetrag vollständig ausschöpfen
Der Sparerpauschbetrag ist dein wichtigstes Werkzeug gegen die Abgeltungssteuer. Jeder Euro an Kapitalerträgen, der innerhalb dieses Freibetrags liegt, bleibt komplett steuerfrei.
Die Werte für 2026:
| Status | Sparerpauschbetrag |
|---|
| Ledige | 1.000 EUR |
| Verheiratete / eingetragene Lebenspartner | 2.000 EUR |
Was viele nicht wissen: Der Sparerpauschbetrag verfällt
Anders als bei vielen anderen Freibeträgen kannst du den Sparerpauschbetrag nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Wer 2025 nur 300 Euro an Kapitalerträgen hatte, verschenkt 700 Euro Freibetrag -- unwiederbringlich.
Rechenbeispiel: Verschenkter Sparerpauschbetrag
Du hast einen thesaurierenden ETF im Wert von 50.000 Euro und keine weiteren Kapitalerträge. Die Vorabpauschale für 2025 (Basiszins 2,53 %) beträgt nach Teilfreistellung rund 620 Euro. Dein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro wird also nur zu 62 Prozent genutzt -- 380 Euro verfallen ungenutzt.
Lösung: Erwäge, einen Teil deines Kapitals in ausschüttende ETFs oder Tagesgeld zu investieren, um den Freibetrag besser auszunutzen. Bei aktuellen Tagesgeldzinsen von rund 2,5 Prozent bräuchtest du etwa 15.200 Euro, um die restlichen 380 Euro auszuschöpfen -- und würdest darauf null Euro Steuern zahlen.
Praxis-Tipp: Thesaurierend oder ausschüttend?
Für die Ausschöpfung des Sparerpauschbetrags kann ein ausschüttender ETF sinnvoll sein. Sobald der Freibetrag aber ausgeschöpft ist, bieten thesaurierende ETFs den Vorteil des Steuerstundungseffekts -- die Steuern fallen erst beim Verkauf an, und bis dahin arbeitet das gesamte Kapital für dich.
Als Faustregel: Bis zu einem Depotvolumen von rund 56.000 Euro (bei Aktien-ETFs, Stand 2026 mit Basiszins 3,20 %) reicht die Vorabpauschale nicht aus, um den Sparerpauschbetrag eines Singles zu füllen. In diesem Bereich kann ein ausschüttender ETF steuerlich vorteilhaft sein.
Strategie 2: Freistellungsauftrag richtig aufteilen
Damit der Sparerpauschbetrag überhaupt wirkt, brauchst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank. Ohne diesen Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Kapitalerträge Steuern ab. Du bekommst das Geld zwar über die Steuererklärung zurück -- aber warum ein Jahr auf dein Geld warten?
Häufiger Fehler: Falsche Verteilung bei mehreren Depots
Hast du Konten und Depots bei mehreren Banken, musst du den Sparerpauschbetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro nicht übersteigen (bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Überschreitest du die Grenze, meldet das Bundeszentralamt für Steuern den Verstoß an dein Finanzamt.
Beispiel für eine sinnvolle Aufteilung:
| Bank | Erwartete Erträge | Freistellungsauftrag |
|---|
| Depot-Bank (ETF-Depot 40.000 EUR) | ca. 500 EUR (Vorabpauschale + Ausschüttungen) | 500 EUR |
| Tagesgeld-Bank (20.000 EUR) | ca. 500 EUR Zinsen | 500 EUR |
| Gesamt | ca. 1.000 EUR | 1.000 EUR |
Jährlich prüfen und anpassen
Dein Freistellungsauftrag sollte mindestens einmal im Jahr überprüft werden -- idealerweise im Januar, bevor die ersten Erträge anfallen. Hast du im vergangenen Jahr einen Sparplan aufgestockt oder eine neue Tagesgeldanlage eröffnet? Dann verschieben sich die erwarteten Erträge, und die Aufteilung muss angepasst werden.
Strategie 3: Verlustverrechnung gezielt nutzen
Verluste an der Börse sind ärgerlich -- aber steuerlich wertvoll. Denn du kannst Verluste mit Gewinnen verrechnen und so deine Steuerlast senken. Das Prinzip: Nur der Saldo aus Gewinnen und Verlusten wird besteuert.
Die zwei Verlustverrechnungstöpfe
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwei Kategorien:
| Topf | Enthält | Verrechenbar mit |
|---|
| Aktien-Topf | Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien | Nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen |
| Sonstiger Topf | Verluste aus ETF-Verkäufen, Zinsen, Dividenden | Mit allen Kapitalerträgen (Zinsen, ETF-Gewinne, Dividenden etc.) |
Wichtig: Obwohl ein Aktien-ETF zu 100 Prozent in Aktien investiert, wird er steuerlich als Fonds behandelt und fällt in den sonstigen Topf. Aktien-Verluste und ETF-Gewinne lassen sich daher nicht miteinander verrechnen.
Neu seit 2026: Die 20.000-Euro-Grenze fällt weg
Gute Nachrichten für alle, die Verluste aus wertlos gewordenen Aktien oder Termingeschäften erlitten haben: Das Jahressteuergesetz 2024 hat die umstrittene Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 Euro pro Jahr gestrichen. Seit 2025 können Totalverluste aus Aktien und Verluste aus Termingeschäften unbegrenzt mit Kapitalerträgen verrechnet werden. Die IT-Systeme der Banken sind seit dem 1. Januar 2026 verpflichtend angepasst.
Noch besser: Die Aufhebung gilt rückwirkend für alle offenen Fälle. Wenn du in den vergangenen Jahren Steuerbescheide mit der alten 20.000-Euro-Grenze erhalten hast und diese noch nicht bestandskräftig sind, kannst du über einen Einspruch eine Neuberechnung beantragen.
Verlustbescheinigung bei mehreren Banken
Hast du bei einer Bank Verluste und bei einer anderen Gewinne, verrechnet jede Bank nur ihre eigenen Töpfe. Um bankübergreifend zu verrechnen, brauchst du eine Verlustbescheinigung.
Frist beachten: Die Verlustbescheinigung für 2025 musstest du bis zum 15. Dezember 2025 bei deiner Bank beantragen. Hast du das verpasst? Dann werden die Verluste automatisch ins nächste Jahr vorgetragen -- du kannst sie dann 2026 bei derselben Bank nutzen, aber nicht bankübergreifend über die Steuererklärung.
Für 2026 gilt die Frist 15. Dezember 2026. Merke dir diesen Termin jetzt schon vor.
Strategie 4: Günstigerprüfung -- wenn dein Steuersatz unter 25 Prozent liegt
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent. Aber was, wenn dein persönlicher Einkommenssteuersatz niedriger ist? Dann zahlst du auf deine Kapitalerträge mehr Steuern als nötig. Die Lösung heißt Günstigerprüfung.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) unter rund 20.000 Euro liegt (als Single). Dann ist dein Grenzsteuersatz niedriger als 25 Prozent, und das Finanzamt besteuert deine Kapitalerträge zum günstigeren persönlichen Steuersatz.
Für wen ist das besonders relevant?
- Studierende mit Kapitalerträgen aus Ersparnissen
- Rentner mit niedriger Rente
- Teilzeitbeschäftigte mit geringem Einkommen
- Eltern in Elternzeit (Elterngeld zählt nicht zum zvE, erhöht aber den Progressionsvorbehalt)
- Selbstständige in der Aufbauphase
So beantragst du die Günstigerprüfung
Der Antrag ist simpel: In der Anlage KAP deiner Steuererklärung setzt du in Zeile 4 das Kreuz bei "Ich beantrage die Günstigerprüfung". Das Finanzamt vergleicht dann automatisch, welche Variante günstiger für dich ist. Im schlimmsten Fall bleibt es beim Abgeltungssteuersatz -- schlechter stellen kannst du dich nicht.
Rechenbeispiel:
| Ohne Günstigerprüfung | Mit Günstigerprüfung |
|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 15.000 EUR | 15.000 EUR |
| Kapitalerträge (nach Sparerpauschbetrag) | 2.000 EUR | 2.000 EUR |
| Steuersatz auf Kapitalerträge | 25 % | ca. 17 % (persönlicher Satz) |
| Steuer auf Kapitalerträge | 500 EUR | 340 EUR |
| Ersparnis | -- | 160 EUR |
160 Euro Ersparnis -- für ein Kreuzchen in der Steuererklärung. Den Effekt auf dein Gesamteinkommen kannst du mit unserem Brutto-Netto-Rechner durchspielen.
Strategie 5: Vorabpauschale verstehen und vorausplanen
Die Vorabpauschale trifft alle, die thesaurierende Fonds oder ETFs halten. Sie ist eine Art Mindestbesteuerung: Selbst wenn du nichts verkaufst und keine Ausschüttungen erhältst, besteuert der Staat eine fiktive Rendite.
Basiszins 2026: Deutlich höher als im Vorjahr
Der Basiszins für 2026 wurde am 13. Januar 2026 auf 3,20 Prozent festgesetzt -- nach 2,53 Prozent im Vorjahr. Das bedeutet: Die Vorabpauschale steigt spürbar. Die Steuer wird im Januar 2027 vom Verrechnungskonto abgebucht.
Was das konkret bedeutet:
| Depotwert (Aktien-ETF) | Vorabpauschale 2026 (nach Teilfreistellung) | Steuer (26,375 %) | Empfohlenes Guthaben |
|---|
| 10.000 EUR | ca. 157 EUR | ca. 41 EUR | 45 EUR |
| 25.000 EUR | ca. 392 EUR | ca. 103 EUR | 110 EUR |
| 50.000 EUR | ca. 784 EUR | ca. 207 EUR | 220 EUR |
| 100.000 EUR | ca. 1.568 EUR | ca. 414 EUR | 440 EUR |
Die Berechnung im Detail: 10.000 EUR x 3,20 % x 0,7 (Faktor) = 224 EUR Basisertrag. Nach Teilfreistellung von 30 % (bei Aktien-ETFs): 224 x 0,7 = 156,80 EUR zu versteuernde Vorabpauschale.
Nutze unseren Vorabpauschale-Rechner, um die exakte Steuerbelastung für dein Depot zu berechnen.
Drei Dinge, die du jetzt schon für Januar 2027 tun solltest
- Verrechnungskonto auffüllen: Sorge rechtzeitig für ausreichend Guthaben, damit dein Broker keine ETF-Anteile zwangsverkaufen muss.
- Freistellungsauftrag prüfen: Die Vorabpauschale wird gegen deinen Freistellungsauftrag verrechnet. Ist genug Volumen eingeplant?
- Sparerpauschbetrag-Kapazität checken: Bei einem Aktien-ETF-Depot unter ca. 45.000 Euro reicht der Sparerpauschbetrag eines Singles (1.000 EUR), um die komplette Vorabpauschale abzudecken. Dann fällt keine Steuer an.
Strategie 6: Teilfreistellung bei Fonds richtig verstehen
Die Teilfreistellung ist ein Steuervorteil, den viele Anleger kennen, aber nicht alle richtig nutzen. Sie sorgt dafür, dass ein Teil der Erträge aus Investmentfonds steuerfrei bleibt.
Teilfreistellungsquoten 2026
| Fondstyp | Teilfreistellung | Effektiver Steuersatz (mit Soli) |
|---|
| Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote) | 30 % | 18,46 % statt 26,375 % |
| Mischfonds (mind. 25 % Aktienquote) | 15 % | 22,42 % statt 26,375 % |
| Immobilienfonds (Inlands-Schwerpunkt) | 60 % | 10,55 % statt 26,375 % |
| Immobilienfonds (Auslands-Schwerpunkt) | 80 % | 5,28 % statt 26,375 % |
| Rentenfonds / Anleihefonds | 0 % | 26,375 % |
Rechenbeispiel: Teilfreistellung macht den Unterschied
Du verkaufst ETF-Anteile mit 5.000 Euro Gewinn. Der Sparerpauschbetrag ist bereits ausgeschöpft.
| Aktien-ETF (30 % TFS) | Anleihen-ETF (0 % TFS) |
|---|
| Kursgewinn | 5.000 EUR | 5.000 EUR |
| Steuerpflichtiger Anteil | 3.500 EUR | 5.000 EUR |
| Steuer (26,375 %) | 923 EUR | 1.319 EUR |
| Ersparnis durch TFS | 396 EUR | -- |
Die Teilfreistellung wird automatisch von deiner Bank angewendet -- du musst nichts beantragen. Achte aber darauf, dass dein ETF als Aktienfonds klassifiziert ist (mindestens 51 % Aktienquote laut Anlagebedingungen). Die meisten MSCI-World- oder S&P-500-ETFs erfüllen dieses Kriterium.
Berechne den exakten Steuereffekt mit unserem Kapitalertragsteuer-Rechner -- dort kannst du die Teilfreistellungsquote direkt einstellen.
Strategie 7: Anlage KAP in der Steuererklärung nutzen
Viele Anleger denken: "Die Abgeltungssteuer wird automatisch abgeführt, ich muss nichts tun." Das stimmt grundsätzlich. Aber es gibt vier Situationen, in denen du mit der Anlage KAP in deiner Steuererklärung bares Geld sparst:
Wann du die Anlage KAP ausfüllen solltest
| Situation | Potenzielle Ersparnis |
|---|
| Zu viel Steuer einbehalten (kein/falscher Freistellungsauftrag) | Bis zu 264 EUR |
| Verlustverrechnung über mehrere Banken hinweg | Variabel, oft 100-500 EUR |
| Günstigerprüfung (zvE unter ca. 20.000 EUR) | Bis zu mehrere hundert EUR |
| Kapitalerträge im Ausland erzielt (nicht automatisch versteuert) | Pflicht! |
Schritt für Schritt: Anlage KAP ausfüllen
- Steuerbescheinigungen sammeln: Jede Bank stellt dir bis spätestens Mai eine Jahressteuerbescheinigung aus. Dort stehen alle relevanten Zahlen.
- Zeile 4: Günstigerprüfung -- Kreuz setzen, wenn dein zvE unter ca. 20.000 EUR liegt.
- Zeilen 7-8: Kapitalerträge eintragen -- Gesamtsumme aller Erträge laut Steuerbescheinigungen.
- Zeilen 12-13: Verluste -- Verluste aus Verlustbescheinigungen eintragen.
- Zeile 37: Einbehaltene Steuer -- Die bereits gezahlte Abgeltungssteuer.
Das Finanzamt rechnet dann gegen: Hast du zu viel bezahlt, bekommst du die Differenz erstattet.
Steuern auf Kapitalerträge: Die häufigsten Fehler
Aus unserer Erfahrung machen Anleger immer wieder dieselben Fehler. Hier die Top 5 -- und wie du sie vermeidest:
Fehler 1: Keinen Freistellungsauftrag eingerichtet
Rund 30 Prozent der Anleger in Deutschland nutzen ihren Sparerpauschbetrag nicht oder nicht vollständig. Bei einem voll ausgenutzten Freibetrag von 1.000 Euro sparst du bis zu 264 Euro Steuern pro Jahr (1.000 x 26,375 %). Bei Ehepaaren sind es sogar bis zu 528 Euro.
Fehler 2: Freistellungsauftrag bei alter Bank vergessen
Du hast die Bank gewechselt, aber den Freistellungsauftrag bei der alten Bank nicht widerrufen? Dann blockiert die alte Bank einen Teil deines Freibetrags, obwohl dort keine Erträge mehr anfallen. Prüfe mindestens einmal im Jahr, ob alle Freistellungsaufträge noch aktuell sind.
Fehler 3: Verlustverrechnung nicht bankübergreifend nutzen
Wenn du bei Bank A Verluste und bei Bank B Gewinne hast, verrechnen die Banken das nicht automatisch untereinander. Du musst die Verlustbescheinigung beantragen und die Verrechnung über die Steuererklärung (Anlage KAP) vornehmen.
Fehler 4: NV-Bescheinigung nicht beantragt
Verdienst du weniger als den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Damit wird gar keine Kapitalertragssteuer einbehalten -- auch über den Sparerpauschbetrag hinaus. Ideal für Studierende, Rentner mit geringer Rente oder Kinder mit eigenem Depot.
Fehler 5: Kirchensteuer-Sperrvermerk nicht geprüft
Wenn du aus der Kirche ausgetreten bist, dauert es manchmal, bis das beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ankommt. Deine Bank fragt die Kirchensteuerpflicht automatisch ab. Prüfe auf deiner Jahressteuerbescheinigung, ob korrekt "keine Kirchensteuer" steht. Andernfalls zahlst du bis zu 2,25 Prozent zu viel.
Sonderfall: Kapitalerträge bei Kindern
Ein oft übersehener Steuertrick: Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro und einen eigenen Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Wer frühzeitig ein Junior-Depot auf den Namen des Kindes eröffnet und dort Kapitalerträge laufen lässt, kann den Freibetrag des Kindes nutzen.
Rechenbeispiel:
Ein Depot auf den Namen des Kindes erwirtschaftet 1.500 Euro Kapitalerträge im Jahr. Ohne eigenes Einkommen des Kindes:
- Sparerpauschbetrag: 1.000 EUR steuerfrei
- Restliche 500 EUR: Günstigerprüfung oder NV-Bescheinigung nutzen
- Ergebnis: 0 Euro Steuern auf 1.500 EUR Kapitalerträge
Beim Elternteil hätten dieselben 1.500 EUR (Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft) eine Steuerlast von rund 396 Euro verursacht.
Achtung: Schenkungen an Kinder können Auswirkungen auf BAföG, Krankenversicherung und Kindergeld haben. Außerdem sind Schenkungen ab bestimmten Beträgen meldepflichtig. Informiere dich vorab -- unser Erbschaftsteuer-Rechner hilft dir, die steuerlichen Freibeträge bei Schenkungen zu kalkulieren.
Checkliste: Kapitalerträge 2026 optimieren
Hier deine To-do-Liste -- am besten jetzt abhaken:
Sofort erledigen:
Bis 31. Juli 2026 (Steuererklärung für 2025):
Bis 15. Dezember 2026:
Bis Ende 2026:
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Kapitalertragssteuer 2026
Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer 2026 in Deutschland?
Die Kapitalertragssteuer beträgt 2026 weiterhin pauschal 25 Prozent. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Steuer) ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Kapitalertragssteuer, was die Gesamtbelastung auf bis zu 28,625 Prozent erhöht. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Verheirateten) bleibt steuerfrei.
Kann ich Verluste aus Aktien mit Gewinnen aus ETFs verrechnen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien dürfen nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden. ETFs gelten steuerlich als Investmentfonds und fallen in einen separaten Verlustverrechnungstopf. ETF-Verluste können dagegen mit allen Arten von Kapitalerträgen verrechnet werden -- also auch mit Zinsen, Dividenden und anderen Fondsgewinnen. Berechne die steuerlichen Auswirkungen mit unserem Kapitalertragsteuer-Rechner.
Was ist die Günstigerprüfung und wann lohnt sie sich?
Die Günstigerprüfung ist ein Antrag in der Steuererklärung (Anlage KAP, Zeile 4), mit dem du prüfen lässt, ob dein persönlicher Einkommenssteuersatz niedriger ist als die pauschalen 25 Prozent Abgeltungssteuer. Ist das der Fall, werden deine Kapitalerträge zum günstigeren Satz besteuert und du bekommst die Differenz erstattet. Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem bei einem zu versteuernden Einkommen unter circa 20.000 Euro -- typisch für Studierende, Rentner mit geringer Rente oder Teilzeitbeschäftigte.
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026 und wann wird sie abgebucht?
Die Vorabpauschale 2026 basiert auf dem Basiszins von 3,20 Prozent (Vorjahr: 2,53 Prozent). Für einen Aktien-ETF im Wert von 50.000 Euro beträgt die steuerpflichtige Vorabpauschale nach Teilfreistellung rund 784 Euro, worauf etwa 207 Euro Steuern anfallen. Die Abbuchung erfolgt im Januar 2027. Dein Freistellungsauftrag wird dabei berücksichtigt. Berechne deine individuelle Vorabpauschale mit unserem Vorabpauschale-Rechner.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich nein -- die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer, die von deiner Bank automatisch abgeführt wird. Du musst die Anlage KAP nur ausfüllen, wenn du Kapitalerträge im Ausland erzielt hast (Pflicht), die Günstigerprüfung beantragen möchtest, Verluste bankübergreifend verrechnen willst oder wenn kein korrekter Freistellungsauftrag vorlag und du zu viel Steuer gezahlt hast. In all diesen Fällen kannst du über die Steuererklärung Geld zurückbekommen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin. Stand: April 2026.